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Produkt zum Begriff Eigenbedarf:


  • Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
    Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

    Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

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  • Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig
    Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig

    Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig

    Preis: 70.60 € | Versand*: 4.75 €
  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?
    Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?

    Immobilie geerbt? , Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Herzlichen Glückwunsch! Doch nun gibt es viele Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Matthias Nöllke bietet Ihnen einen Leitfaden und zeigt Ihnen den Weg vom Erbe zum Eigentum. Er gibt wertvolle Hinweise für die Entscheidung, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder verkauft werden soll. Sie erfahren, wann Sie die Immobilie in Besitz nehmen dürfen, worauf Sie bei der Besichtigung achten müssen, welche Verträge Sie und woraufhin überprüfen sollten und wie Sie mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen. Auch das Konfliktthema Erbengemeinschaft und steuerliche Aspekte werden behandelt. Darüber hinaus enthält das Buch nützliche Musterbriefe, Formulare, Checklisten und Entscheidungshilfen - auch zum Download. Inhalte: Vom Erben zum Eigentum: gesetzliche Erbfolge, Nachlassverzeichnis, Erbschein, Einblick ins Grundbuch, Annehmen oder Ausschlagen des Erbes Die Immobilie besichtigen: Vorbereitung und Ablauf Vertragscheck: übernehmen, kündigen, nachverhandeln? Die Erbengemeinschaft: Warum es hier häufig zum Streit kommt und wie man jetzt am besten vorgeht Bestehende Vermietung: Check Mietvertrag und Miethöhe, Kündigung wegen Eigenbedarf Was es bedeutet, wenn das eigene Elternhaus verkauft werden soll Steuern und Finanzen: Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Steuererklärung der Erbengemeinschaft, Kalkulation Instandhaltung und Sanierung Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wie kann ich als Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?

    Als Vermieter kannst du einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn du die Wohnung selbst nutzen möchtest oder sie einem nahen Angehörigen zur Verfügung stellen möchtest. Du musst dem Mieter eine schriftliche Kündigung mit einer angemessenen Frist zustellen und den Eigenbedarf glaubhaft darlegen. Es ist wichtig, dass du die gesetzlichen Vorgaben und Formalitäten einhältst, um eine wirksame Kündigung auszusprechen.

  • Was bedeutet "neue Vermieter Eigenbedarf"?

    "Neue Vermieter Eigenbedarf" bedeutet, dass die neuen Eigentümer einer Immobilie diese selbst nutzen möchten und daher den aktuellen Mietern kündigen. Der Eigenbedarf ist ein rechtlicher Grund für eine Kündigung, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder bestimmte andere Personen benötigt.

  • Wann darf Vermieter Eigenbedarf anmelden?

    Vermieter dürfen Eigenbedarf anmelden, wenn sie die vermietete Wohnung selbst nutzen möchten, entweder für sich selbst, ihre Familie oder nahe Verwandte. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung bestehen, zum Beispiel wenn der Vermieter in die Stadt zieht oder seine aktuelle Wohnsituation sich ändert. Der Vermieter muss die Kündigung schriftlich begründen und dem Mieter eine angemessene Frist einräumen, um auszuziehen. Es gelten gesetzliche Regelungen und Fristen, die je nach Land oder Region variieren können.

  • Kann mein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

    Ja, ein Vermieter kann unter bestimmten Voraussetzungen wegen Eigenbedarf kündigen. Dafür muss er jedoch einen berechtigten und nachvollziehbaren Grund haben, wie zum Beispiel die Nutzung der Wohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige. Die Kündigung muss außerdem formell korrekt und angemessen sein.

Ähnliche Suchbegriffe für Eigenbedarf:


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    Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete

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    Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

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  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf anmelden?

    Ein Vermieter kann Eigenbedarf anmelden, wenn er die vermietete Wohnung selbst nutzen möchte, beispielsweise als Wohnraum für sich oder seine Familie. Dies kann der Fall sein, wenn der Vermieter beispielsweise aus einer anderen Stadt in die vermietete Stadt ziehen möchte. Es ist wichtig, dass der Vermieter einen berechtigten Grund für den Eigenbedarf hat und diesen auch glaubhaft machen kann. Zudem muss der Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten und dem Mieter eine angemessene Frist für den Auszug einräumen. In einigen Fällen kann der Mieter auch Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen, wenn er beispielsweise nachweisen kann, dass der Eigenbedarf nicht dringend ist.

  • Kann der Vermieter einfach Eigenbedarf anmelden?

    Kann der Vermieter einfach Eigenbedarf anmelden? Ja, grundsätzlich hat ein Vermieter das Recht, Eigenbedarf geltend zu machen, wenn er die Wohnung für sich selbst, nahe Verwandte oder bestimmte andere Personen benötigt. Allerdings muss der Vermieter dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Eigenbedarf auch nachweisen können. Mieter können sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, wenn sie beispielsweise Härtegründe geltend machen können. Es ist daher ratsam, im Falle einer Eigenbedarfskündigung rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu prüfen.

  • Wann darf der Vermieter Eigenbedarf anmelden?

    Der Vermieter darf Eigenbedarf anmelden, wenn er die vermietete Wohnung oder das vermietete Haus für sich selbst, seine Familie oder nahe Verwandte benötigt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vermieter selbst in die Wohnung einziehen möchte oder wenn er sie für seine Kinder oder Eltern benötigt. Es ist wichtig, dass der Vermieter den Eigenbedarf glaubhaft machen kann und keine anderen zumutbaren Alternativen zur Verfügung stehen. Zudem muss der Vermieter die Kündigungsfristen und gesetzlichen Voraussetzungen einhalten, um Eigenbedarf wirksam anzumelden. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, dass der Vermieter einen berechtigten Grund für den Eigenbedarf nachweist.

  • Was tun wenn Vermieter Eigenbedarf anmeldet?

    Wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet, sollten Mieter zunächst prüfen, ob die Kündigung rechtlich korrekt ist. In vielen Fällen können Mieter Widerspruch einlegen und ihre Rechte geltend machen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu schützen. Zudem kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter über eine mögliche Einigung zu verhandeln, beispielsweise über eine angemessene Ausgleichszahlung oder eine alternative Wohnmöglichkeit. Letztendlich kann es auch notwendig sein, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen, falls der Eigenbedarf des Vermieters rechtlich einwandfrei ist.

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